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News

Aktuelle Informationen für JungunternehmerInnen, GründerInnen und alle, die es (vielleicht) werden wollen:
 

- startklar - Businessplanwettbewerb OWL
- START-AWARD NRW - insgesamt 16.000 Euro Preisgelder
- Bildungsscheck für Jungunternehmer
- Arbeitsrecht von A-Z
- Unternehmerstammtisch "Plan B"
-
Unternehmensdatenbank 
- Weiterbildung

START UP - Wettbewerb
- Wichtig: Buchführungsgrenzen
-- Steuertipps
- CD-ROM "Best of Handwerk"
- Fördermittelbroschüre des Kreises Minden-Lübbecke
- Wie gehe ich mit unbezahlten Kunden-Rechnungen um?
- Schwarzarbeitsgesetz: Handwerkerrechnungen
- Tipps zum E-Mail-Marketing
- 5 Tipps für eine erfolgreiche Pressemitteilung
 

startklar - Businessplanwettbewerb OWL

Gesucht werden innovative Geschäftsideen in Ostwestfalen-Lippe aus Industrie, Handwerk, Handel und Hochschule.
Die Teilnehmer erhalten Unterstützung durch Lotsen, ein Handbuch, Workshops und das startklar-Netzwerk. Der Wettbewerb ist mit Preisen von bis zu 10.000 € dotiert.
Wer eine innovative Geschäftsidee hat, kann sich bis zum 30.11.2010 unter www.startklar-owl.de registrieren. Bis zum 05.05.2011 muss außerdem eine Skizze der Geschäftsidee bei der Wettbewerbs-Geschäftsstelle (OWL Marketing GmbH) vorliegen.
Der Wettbewerb richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer bundesweit, die noch kein Unternehmen gegründet haben, sowie an bestehende Unternehmen, wenn die Gründung nach dem 01.01.2009 erfolgt ist.

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START-AWARD NRW

Seit 2005 werden beim START-AWARD NRW Unternehmen ausgezeichnet, die sich mit Mut, Ideenreichtum und Innovationskraft im Wettbewerb behaupten und dabei besonders erfolgreich sind. In diesem Jahr wurde der START-AWARD NRW zum 6. Mal im Rahmen der START-Messe in Essen am ersten Messetag, dem 24. September 2010, verliehen. 

Der START-AWARD NRW wurde 2010 in folgenden Kategorien vergeben:
- Innovatives Jungunternehmen
- Erfolgreiches Kleinstunternehmen

Die Sieger bekamen Preisgelder, gestiftet von der KfW Bankengruppe und der NRW.BANK, im Gesamtwert von 16.000 € überreicht.

Der START AWARD 2011 ist in Planung.

Weitere Informationen: www.start-award.de

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Bildungsscheck für Jungunternehmer

Laut Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW können Bildungsschecks auch an mitarbeitende InhaberInnen und TeilhaberInnen von Unternehmen, die nicht länger als 5 Jahre bestehen, ausgestellt werden. Außerdem werden Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter gefördert.

Mit dem Bildungsscheck können berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen zu 50 % bezuschusst werden.
Höchstbetrag pro Scheck: 500,00 €
Max. 1 Scheck pro Person alle 2 Jahre
Gültigkeitsdauer der Schecks: 3 Monate

Weitere Infos und Beratungstermine: Birgit Ahrens,
Kreis Minden-Lübbecke, Tel. 0571 / 8 07 23 15

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Broschüre "Arbeitsrecht von A-Z" erschienen

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Broschüre "Arbeitsrecht von A-Z" herausgegeben. Sie richtet sich an Selbstständige bzw. Personalverantwortliche aus kleinen und mittleren Unternehmen und ist als Einstiegsinformation in die komplizierte Materie des deutschen Arbeitsrechts konzipiert. Darin berücksichtigt sind alle Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre mit Checklisten, Musterschreiben, Verträgen und Formulierungshilfen.

Bestellung: DIHK, bestellservice@verlag.dihk.de

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plan b Stammtisch

Termine:
Letzter Donnerstag im Monat, immer 19.30 Uhr
Gaststätte "Kaisersaal", Königstr. 155, Minden

Aus den Reihen der regelmäßigen For.ju-Besucher ist die Idee zu einem freien Unternehmerstammtisch entstanden, der offen ist für jeden Unternehmer und jede Unternehmerin unabhängig von Alter, Branche oder Betriebsgröße. 
Initiatoren waren Susanne Heinelt und Tobias Gaedtke vom Indigo!-Werbeteam und die Unternehmensberaterin Annemarie Eiglsperger. Grundgedanke hierbei ist, dass nicht nur berufliche Qualifikation und Können, sondern zunehmend persönliche Kontakte, Informationsaustausch und gegenseitiges Vertrauen entscheidend sind für den geschäftlichen Erfolg.

Seit dem Gründungstreffen am 20. Februar 2003 ist plan b zu einem branchenübergreifenden Treffpunkt für Unternehmer und Freiberufler aus Minden und Umgebung geworden. Der Struktur ist unkompliziert: Jeder Unternehmer kann kostenlos und ohne weitere Verpflichtung an den Treffen teilnehmen. die Organisatoren freuen sich über eine aktive Beteiligung und Themenvorschläge.

Nach nunmehr fünf Jahren plan b hat das Orga-Team gewechselt: Ansprechpartner für plan b sind Britta Zimmermann (Büro- und Schreibarbeiten Zimmermann), Karl-Heinz Ochs (ochs' promotion) und Rainer Horst (RH Bürobedarf).

Unternehmer, die zum plan b Stammtisch eingeladen werden möchten, richten bitte eine kurze Mail an planb@buszimmermann.de

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Unternehmens-Datenbank des Kreises Minden-Lübbecke

Auf der Homepage des Kreises hat die Wirtschaftsförderung eine Unternehmensdatenbank installiert. Unternehmen aus dem Mühlenkreis können sich in dieser "business to business" - Datenbank mit ihrem Leistungsspektrum vorstellen. Aufgenommen werden Unternehmen, die vorrangig eigene Produkte oder Dienstleistungen herstellen bzw. anbieten oder diese für ihr Unternehmen nachfragen.
Ziel der Datenbank ist die Stärkung der Wirtschaftskraft des Mühlenkreises durch einen höheren Bekanntheitsgrad der hier vorhandenen Kapazitäten, damit die Wertschöpfung in der Region bleibt.
Alle interessierten Unternehmen sind herzlich eingeladen, sich durch einen Eintrag an dieser Datenbank zu beteiligen! Die Aufnahme ist kostenlos.

Infos: Birgit Ahrens
Datenbank + Aufnahmeformular: www.minden-luebbecke.de

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Weiterbildung

Das AGW-Bildungswerk bietet an: Fortbildungen in den Themenbereichen Managementtraining / Persönlichkeitsentwicklung, Qualitätsmanagement, Fremdsprachen, EDV / Internet.
Das vollständige Weiterbildungsprogramm und weitere Infos:
 www.agw-minden.de


Eine umfangreiche Übersicht über Möglichkeiten zur beruflichen Bildung in OWL erhalten Sie über das Bildungswerk der ostwestfälisch-lippischen Wirtschaft (BOW). Das AGW-Bildungswerk ist dort ebenfalls Mitglied.

Das vollständige Seminarangebot und Online-Buchungen:
www.bow-online.de

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Wichtig:  Buchführungsgrenzen

Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung

Wenn Handwerksbetriebe und insbesondere Existenzgründer ihre selbständige Tätigkeit als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft ausüben, so können sie das vereinfachte Verfahren der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mittels der so genannten Einkommen-Überschuss-Rechnung durchführen.
Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) wird rückwirkend zum 01. Januar 2003 von 16.620 € auf 17.500 € angehoben. 
Wenn Sie diese Grenze nicht überschreiten, dann braucht Ihr Betrieb keine Bilanz zu erstellen, sondern kann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt abgeben.

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Steuertipp: Arbeitszimmer

Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer können voll von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Entscheidend ist dabei nicht die dort verbrachte Zeit, sondern dass Sie die für Ihren Beruf prägenden Arbeiten dort erledigen und Ihnen für diese Arbeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Abzugsmöglichkeit gilt, wenn Sie in einem Mahrfamilienhaus zusätzlich zur Wohnung einen Keller- oder Dachbodenraum anmieten. Der Raum darf jedoch nicht direkt an Ihre Wohnung angrenzen.

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Steuertipp: Pkw

Such wenn Sie Ihren Gewinn per Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, dürfen Sie Ihren Pkw jetzt auch dann als Geschäftswagen von der Steuer absetzen, wenn Sie ihn nur zu 10 % für Ihren Betrieb nutzen. (Bisherige Regelung: mehr als 50 %). Beachten Sie: Voraussetzung ist, dass der Pkw dem Betriebsvermögen zugeordnet ist; das müssen Sie belegen können. Schreiben Sie dem Finanzamt einen Brief, in dem Sie mitteilen, dass das Fahrzeug fortan zu Ihrem Betrieb gehört.

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Geschäftsessen

Wenn Sie Geschäftspartner oder Kunden zum Essen einladen, können Sie die Kosten nur zum Teil als Betriebsausgaben geltend machen: 70 % der Restaurantrechnungen (gültig seit Anfang 2004).

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Neue CD-ROM "Best of Handwerk"

Das Management-Center Handwerk (MCH) der Landes-Gewerbeförderungsstelle des Handwerks NRW (LGH) hat die CD-ROM "Best of Handwerk" aufgelegt. Die CD bietet zahlreiche Programme, Tipps zu den Themen Personalmanagement, Dienstleistung, Marketing und Mulitmedia, zum Thema Sicherheit im Internet sowie 2 Lernkapitel zum Themenkomplex Neue Medien (Lernkapitel 1: Internetrecherche; Lernkapitel 2: Erstellung einer eigenen Website). 
Die CD kann kostenfrei beim MCH bestellt werden:
Management-Center Handwerk der LGH, www.mch.de

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Fördermittelbroschüre des Kreises Minden-Lübbecke

Die Kreis-Wirtschaftsförderung aktualisiert regelmäßig eine Zusammenstellung aller für Unternehmen in der Region relevanten Förderprogramme in den Bereichen
Existenzgründung
Existenzfestigung
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
Umweltschutz
Innovationen
Auslandsinvestitionen
Kapitalbeteiligungen
Bürgschaften
Beratungen.
Die Broschüre ist kostenlos und wird auf Wunsch zugesandt.

Kontakt: Birgit Ahrens

Kreis Minden-Lübbecke, Tel. 05 71 / 8 07 - 23 15

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Wie gehe ich mit unbezahlten Kunden-Rechnungen um?

Eine Umfrage des Verbands der Veine Creditreform hat ergeben, dass sich ein Drittel der Kunden mittelständischer Firmen 30 Tage und länger Zeit lässt, bevor sie Rechnungen bezahlen. 
Was können Sie tun, damit Sie in Zukunft nicht mehr so lange auf Ihr Geld warten müssen?

1. Liefer- und Zahlungsbedingungen vertraglich festhalten
Halten Sie grundsätzlich alle Abrechnungen mit Ihren Kunden
schriftlich fest. Notieren Sie Liefer- und Leistungsumfang, Haftung, Gefahrübergang und Zahlungsbedingungen. Mithilfe eindeutiger Verträge schützen Sie sich davor, dass Kunden Zahlungen hinauszögern.

2. Rechnung zügig stellen
 
Stellen Sie Ihren Kunden für erbrachte Leistungen oder verkaufte Waren umgehend eine Rechnung aus. Denn nur daraufhin kann ein Kunde auch bezahlen. Wichtig ist dabei, dass Ihre Rechnungen alle notwendigen Angaben enthalten: Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden, vollständige und korrekte Aufzählung der Waren und Leistungen, die Preise und das Entgelt, das Rechnungsdatum, den auf das Entgelt entfallenden MwSt.-Betrag und die Zahlungsbedingungen.

3. Zahlungsziele vereinbaren
Geben Sie auf jeder Rechnung einen konkreten Zeitpunkt an, bis zu dem Sie die Zahlung vom Kunden erwarten.

4. Skonto anbieten
Einen Anreiz für Kunden, Rechnungen schnell zu bezahlen, schaffen
Sie durch Skonto-Angebote. Diese schreiben Sie am besten auf die
Rechnung. Achten Sie darauf, dass auf der Rechnung auch ein Datum steht, ab dem die Frist läuft.

5. Zahlung so einfach wie möglich machen
Je unkomplizierter Ihre Kunden bezahlen können, desto eher werden
sie es auch tun. Einfach machen Sie es Ihren Kunden, indem Sie ihnen beispielsweise die Zahlung per EC-Karte anbieten, Bankeinzug (insbesondere bei wiederkehrenden Leistungen) anbieten oder der Rechnung direkt einen Überweisungsträger beilegen.

6. Organisieren Sie Ihre Buchhaltung
Um zu wissen, bis wann Ihre Kunden zahlen sollen, und wie viel sie
Ihnen schulden, müssen Sie Ihre Buchhaltung sehr genau führen. Nur so können Sie bei säumigen Schuldnern frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um an Ihr Geld zu kommen.

7. Zahlungserinnerung
Oft lassen Kunden Zahlungstermine nicht mutwillig verstreichen.
Häufig genug kommt es vor, dass Rechnungen einfach vergessen werden. Ist die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen, schicken Sie Ihren Kunden deshalb zunächst ein freundliches Erinnerungsschreiben.

8. Verzugszinsen fordern

Hält ein Kunde das vereinbarte Zahlungsziel nicht ein, dürfen Sie ihm eine Mahnung schicken und darin Verzugszinsen fordern. Diese betragen: 
- 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn Ihr Kunde
Verbraucher ist; 
- 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn er
Unternehmer ist 
(§ 288 BGB). 
Zur Zeit liegt der Basiszinssatz bei 1,22 % p.a.. Sie dürfen also
6,22 % p.a. von Verbrauchern bzw. 9,22 % p.a. von Unternehmern verlangen. 

Beachten Sie: Wenn Sie auf Ihrer Rechnung kein Zahlungsziel angeben, gerät Ihr Kunde automatisch nach 30 Tagen in Verzug. Bei privaten Kunden müssen Sie diese allerdings vorher auf die Folgen hinweisen (Quelle: Gründer-Berater/vnr.de).


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Schwarzarbeitsgesetz: Handwerkerrechnungen

Das neue Schwarzarbeitsgesetz, das seit 01.08.2004 in Kraft getreten ist, birgt einige Fallstricke für Unternehmer und Kunden, die bislang kaum bekannt sind. Wer die Rechnungsstellung verzögert oder ohne Rechnung bar kassiert, riskiert bis zu 5.000 € Bußgeld.

Als Bauunternehmer oder Handwerker müssen Sie Ihrem Kunden innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung ausstellen, wenn Sie Arbeiten an einem Haus oder Grundstück durchführen. Das gilt auch, wenn Ihr Kunde Verbraucher, also kein Unternehmer ist.

Selbst wenn der Kunde Verbraucher ist, muss er die Rechnung 2 Jahre lang aufbewahren. Tut er das nicht, riskiert er eine Geldbuße bis 500 €. Darauf sollten Sie Ihre Kunden hinweisen.

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E-Mail-Marketing

Mit E-Mails können Kunden gezielt (z.B. entsprechend ihren Interessen, die Sie vorab angeben), schnell und kostengünstig angesprochen werden.
Wie Sie die Vorteile des E-Mail-Marketing für Ihre Werbung optimal nutzen, verrät der aktuelle "Sonderdruck E-Mail-Marketing" der Absolit Dr. Schwarz Consulting, einer auf E-Mail-Marketing spezialisierten Unternehmensberatung. Auf 52 Seiten verraten 22 E-Mail-Experten Tipps aus ihrer Praxis. Unter anderem erfahren Sie von einem Hersteller von Spam-Filtern, was Sie beim Erstellen von Werbe-Mails beachten müssen, damit sie nicht als unerwünschte Werbung eingestuft und vom Empfänger abgeblockt werden. Außerdem erhalten Sie Tipps, mit denen Sie Ihre E-Mails noch interessanter gestalten und somit die Aufmerksamkeit erhöhen.

Den "Sonderdruck E-Mail-Marketing" können Sie kostenlos von der Internet-Seite www.absolit.de herunterladen.

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5 Tipps für eine erfolgreiche Pressemitteilung

Denken Sie daran: Redaktionen werden täglich mit Mitteilungen aller Art überhäuft. Gut geschriebene Pressemitteilungen sind deshalb unverzichtbar für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit.

1) Die Schlagzeile weckt Appetit! Schreiben Sie in Kurzform, worum es geht. Schlagzeilen müssen sich dabei nicht immer an die Grammatik halten!

2) Das Wichtigste steht im ersten Satz!  Im ersten Satz ist der eigentliche Nachrichtenwert enthalten, also das, was Ihre Mitteilung an Neuem bietet.

3) Sprachebene und journalistischen Stil berücksichtigen! Wichtig sind kurze, gut verständliche Sätze. Benutzen Sie keine internen oder Fachbegriffe!

4) Die Pressemitteilung ist höchstens eine Din-A4-Seite lang!

5) Nur ein Fax oder E-Mail erweckt den Eindruck von Aktualität. Alles, was per Post kommt, kann warten!

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