|

|
Aktuelle
Informationen für JungunternehmerInnen, GründerInnen und alle, die
es (vielleicht) werden wollen:
- startklar -
Businessplanwettbewerb OWL
-
START-AWARD NRW - insgesamt 16.000 Euro Preisgelder
-
Bildungsscheck für Jungunternehmer
-
Arbeitsrecht von A-Z
-
Unternehmerstammtisch "Plan B"
- Unternehmensdatenbank
- Weiterbildung
- START UP - Wettbewerb
- Wichtig: Buchführungsgrenzen
-- Steuertipps
- CD-ROM "Best of Handwerk"
- Fördermittelbroschüre des Kreises Minden-Lübbecke
- Wie gehe ich mit unbezahlten
Kunden-Rechnungen um?
- Schwarzarbeitsgesetz:
Handwerkerrechnungen
- Tipps zum E-Mail-Marketing
- 5 Tipps für eine erfolgreiche
Pressemitteilung
startklar -
Businessplanwettbewerb OWL
Gesucht werden innovative Geschäftsideen in
Ostwestfalen-Lippe aus Industrie, Handwerk, Handel und Hochschule.
Die Teilnehmer erhalten Unterstützung durch Lotsen, ein Handbuch,
Workshops und das startklar-Netzwerk. Der Wettbewerb ist mit Preisen
von bis zu 10.000 € dotiert.
Wer eine innovative Geschäftsidee hat, kann sich bis zum 30.11.2010
unter
www.startklar-owl.de registrieren. Bis zum 05.05.2011
muss außerdem eine Skizze der Geschäftsidee bei der
Wettbewerbs-Geschäftsstelle (OWL Marketing GmbH) vorliegen.
Der Wettbewerb richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer
bundesweit, die noch kein Unternehmen gegründet haben, sowie an
bestehende Unternehmen, wenn die Gründung nach dem 01.01.2009
erfolgt ist.
Seitenanfang
START-AWARD NRW
Seit 2005 werden beim START-AWARD NRW Unternehmen
ausgezeichnet, die sich mit Mut, Ideenreichtum und Innovationskraft
im Wettbewerb behaupten und dabei besonders erfolgreich sind.
In diesem Jahr wurde der START-AWARD NRW zum 6. Mal
im Rahmen der START-Messe in Essen am ersten Messetag, dem 24.
September 2010, verliehen.
Der START-AWARD NRW wurde 2010 in folgenden Kategorien vergeben:
-
Innovatives Jungunternehmen
-
Erfolgreiches Kleinstunternehmen
Die Sieger bekamen Preisgelder,
gestiftet von der KfW Bankengruppe und der NRW.BANK, im Gesamtwert
von 16.000 € überreicht.
Der START AWARD 2011 ist in Planung.
Weitere Informationen:
www.start-award.de
Seitenanfang
Bildungsscheck für Jungunternehmer
Laut Erlass des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes NRW können
Bildungsschecks auch an mitarbeitende InhaberInnen und TeilhaberInnen von Unternehmen, die
nicht länger als 5 Jahre bestehen, ausgestellt
werden. Außerdem werden Qualifizierungsmaßnahmen für
Mitarbeiter gefördert.
Mit dem Bildungsscheck können berufsbezogene
Weiterbildungsmaßnahmen zu 50 % bezuschusst werden.
Höchstbetrag pro Scheck: 500,00 €
Max. 1 Scheck pro Person alle 2 Jahre
Gültigkeitsdauer der Schecks: 3 Monate
Weitere Infos und Beratungstermine:
Birgit Ahrens,
Kreis Minden-Lübbecke, Tel. 0571 / 8 07 23 15
Seitenanfang Broschüre
"Arbeitsrecht von A-Z" erschienen
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die
Broschüre "Arbeitsrecht von A-Z" herausgegeben. Sie richtet sich
an Selbstständige bzw. Personalverantwortliche aus kleinen und
mittleren Unternehmen und ist als Einstiegsinformation in die
komplizierte Materie des deutschen Arbeitsrechts konzipiert. Darin
berücksichtigt sind alle Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre
mit Checklisten, Musterschreiben, Verträgen und Formulierungshilfen.
Bestellung: DIHK,
bestellservice@verlag.dihk.de
Seitenanfang
plan
b Stammtisch
Termine:
Letzter Donnerstag im Monat, immer 19.30 Uhr
Gaststätte "Kaisersaal", Königstr. 155, Minden
Aus den Reihen der regelmäßigen For.ju-Besucher ist die Idee
zu einem freien Unternehmerstammtisch entstanden, der offen ist für
jeden Unternehmer und jede Unternehmerin unabhängig von Alter,
Branche oder Betriebsgröße.
Initiatoren waren Susanne Heinelt und Tobias Gaedtke vom
Indigo!-Werbeteam und die Unternehmensberaterin Annemarie
Eiglsperger. Grundgedanke hierbei ist, dass nicht nur berufliche
Qualifikation und Können, sondern zunehmend persönliche Kontakte,
Informationsaustausch und gegenseitiges Vertrauen entscheidend sind
für den geschäftlichen Erfolg.
Seit dem Gründungstreffen am 20. Februar 2003 ist plan b zu einem
branchenübergreifenden Treffpunkt für Unternehmer und Freiberufler
aus Minden und Umgebung geworden. Der Struktur ist unkompliziert:
Jeder Unternehmer kann kostenlos und ohne weitere Verpflichtung an
den Treffen teilnehmen. die Organisatoren freuen sich über eine
aktive Beteiligung und Themenvorschläge.
Nach nunmehr fünf Jahren plan b hat das Orga-Team
gewechselt: Ansprechpartner für plan b sind Britta Zimmermann
(Büro- und Schreibarbeiten Zimmermann), Karl-Heinz Ochs (ochs' promotion) und Rainer Horst (RH Bürobedarf).
Unternehmer, die zum plan b Stammtisch eingeladen werden möchten,
richten bitte eine kurze Mail an
planb@buszimmermann.de
Seitenanfang
Unternehmens-Datenbank
des Kreises Minden-Lübbecke
Auf der Homepage des Kreises hat die Wirtschaftsförderung eine Unternehmensdatenbank
installiert. Unternehmen aus dem
Mühlenkreis können sich in dieser "business to business"
- Datenbank mit ihrem Leistungsspektrum vorstellen. Aufgenommen
werden Unternehmen, die vorrangig eigene Produkte oder
Dienstleistungen herstellen bzw. anbieten oder diese für ihr
Unternehmen nachfragen.
Ziel der Datenbank ist die Stärkung der Wirtschaftskraft des
Mühlenkreises durch einen höheren Bekanntheitsgrad der hier
vorhandenen Kapazitäten, damit die Wertschöpfung in der Region
bleibt.
Alle interessierten Unternehmen sind herzlich eingeladen, sich durch
einen Eintrag an dieser Datenbank zu beteiligen! Die Aufnahme ist
kostenlos.
Infos: Birgit Ahrens
Datenbank + Aufnahmeformular:
www.minden-luebbecke.de
Seitenanfang
Weiterbildung
Das AGW-Bildungswerk bietet an: Fortbildungen in den
Themenbereichen Managementtraining / Persönlichkeitsentwicklung,
Qualitätsmanagement, Fremdsprachen, EDV / Internet.
Das vollständige Weiterbildungsprogramm und weitere Infos:
www.agw-minden.de
Eine umfangreiche Übersicht über
Möglichkeiten zur beruflichen Bildung in OWL erhalten Sie über das
Bildungswerk der ostwestfälisch-lippischen Wirtschaft (BOW). Das
AGW-Bildungswerk ist dort ebenfalls Mitglied.
Das vollständige Seminarangebot und Online-Buchungen:
www.bow-online.de
Seitenanfang
Wichtig: Buchführungsgrenzen
Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbesserung der
Unternehmensfinanzierung
Wenn Handwerksbetriebe und insbesondere Existenzgründer ihre
selbständige Tätigkeit als Einzelunternehmen oder
Personengesellschaft ausüben, so können sie das vereinfachte
Verfahren der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mittels der
so genannten Einkommen-Überschuss-Rechnung durchführen.
Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung
(§ 19 UStG) wird rückwirkend zum 01. Januar 2003 von 16.620 €
auf 17.500 € angehoben.
Wenn Sie diese Grenze nicht überschreiten, dann braucht Ihr Betrieb
keine Bilanz zu erstellen, sondern kann eine
Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt abgeben.
Seitenanfang
Steuertipp: Arbeitszimmer
Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer können voll von der
Steuer abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der
gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Entscheidend
ist dabei nicht die dort verbrachte Zeit, sondern dass Sie die für
Ihren Beruf prägenden Arbeiten dort erledigen und Ihnen für diese
Arbeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die
Abzugsmöglichkeit gilt, wenn Sie in einem Mahrfamilienhaus
zusätzlich zur Wohnung einen Keller- oder Dachbodenraum anmieten.
Der Raum darf jedoch nicht direkt an Ihre Wohnung angrenzen.
Seitenanfang
Steuertipp: Pkw
Such wenn Sie Ihren Gewinn per Einnahme-Überschuss-Rechnung
ermitteln, dürfen Sie Ihren Pkw jetzt auch dann als Geschäftswagen
von der Steuer absetzen, wenn Sie ihn nur zu 10 % für Ihren Betrieb
nutzen. (Bisherige Regelung: mehr als 50 %). Beachten Sie:
Voraussetzung ist, dass der Pkw dem Betriebsvermögen zugeordnet ist;
das müssen Sie belegen können. Schreiben Sie dem Finanzamt einen
Brief, in dem Sie mitteilen, dass das Fahrzeug fortan zu Ihrem
Betrieb gehört.
Seitenanfang
Geschäftsessen
Wenn Sie Geschäftspartner oder Kunden zum Essen einladen, können
Sie die Kosten nur zum Teil als Betriebsausgaben geltend machen: 70
% der Restaurantrechnungen (gültig seit Anfang 2004).
Seitenanfang
Neue CD-ROM
"Best of Handwerk"
Das Management-Center Handwerk (MCH) der
Landes-Gewerbeförderungsstelle des Handwerks NRW (LGH) hat die
CD-ROM "Best of Handwerk" aufgelegt. Die CD bietet
zahlreiche Programme, Tipps zu den Themen Personalmanagement,
Dienstleistung, Marketing und Mulitmedia, zum Thema Sicherheit im
Internet sowie 2 Lernkapitel zum Themenkomplex Neue Medien
(Lernkapitel 1: Internetrecherche; Lernkapitel 2: Erstellung einer
eigenen Website).
Die CD kann kostenfrei beim MCH bestellt werden:
Management-Center Handwerk der LGH,
www.mch.de
Seitenanfang
Fördermittelbroschüre des Kreises Minden-Lübbecke
Die
Kreis-Wirtschaftsförderung aktualisiert regelmäßig eine
Zusammenstellung aller für Unternehmen in der Region relevanten
Förderprogramme in den Bereichen
Existenzgründung
Existenzfestigung
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
Umweltschutz
Innovationen
Auslandsinvestitionen
Kapitalbeteiligungen
Bürgschaften
Beratungen.
Die Broschüre ist kostenlos und wird auf Wunsch zugesandt.
Kontakt: Birgit Ahrens
Kreis Minden-Lübbecke, Tel. 05 71 / 8 07
- 23 15
Seitenanfang
Wie gehe ich mit unbezahlten Kunden-Rechnungen um?
Eine
Umfrage des Verbands der Veine Creditreform hat ergeben, dass
sich ein Drittel der Kunden mittelständischer Firmen 30 Tage und
länger Zeit lässt, bevor sie Rechnungen bezahlen.
Was können Sie tun, damit Sie in Zukunft nicht mehr so lange auf
Ihr Geld warten müssen?
1. Liefer- und
Zahlungsbedingungen vertraglich festhalten
Halten Sie grundsätzlich alle Abrechnungen mit Ihren Kunden schriftlich
fest. Notieren Sie Liefer- und Leistungsumfang, Haftung, Gefahrübergang
und Zahlungsbedingungen. Mithilfe eindeutiger Verträge
schützen Sie sich davor, dass Kunden Zahlungen hinauszögern.
2. Rechnung zügig stellen
Stellen Sie Ihren Kunden für erbrachte
Leistungen oder verkaufte Waren umgehend
eine Rechnung aus. Denn nur daraufhin kann ein Kunde auch
bezahlen. Wichtig ist dabei, dass Ihre Rechnungen alle notwendigen
Angaben enthalten: Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden,
vollständige und korrekte Aufzählung der Waren und Leistungen,
die Preise und das Entgelt, das Rechnungsdatum, den auf das
Entgelt entfallenden MwSt.-Betrag und die Zahlungsbedingungen.
3. Zahlungsziele vereinbaren
Geben Sie auf jeder Rechnung einen konkreten Zeitpunkt an, bis zu
dem Sie die Zahlung vom Kunden erwarten.
4. Skonto anbieten
Einen Anreiz für Kunden, Rechnungen schnell zu bezahlen, schaffen
Sie durch Skonto-Angebote. Diese schreiben Sie am besten auf die
Rechnung. Achten Sie darauf, dass auf der
Rechnung auch ein Datum steht, ab dem die
Frist läuft.
5. Zahlung so einfach wie möglich machen
Je unkomplizierter Ihre Kunden bezahlen können, desto eher werden
sie es auch tun. Einfach machen Sie es Ihren
Kunden, indem Sie ihnen beispielsweise die
Zahlung per EC-Karte anbieten, Bankeinzug (insbesondere
bei wiederkehrenden Leistungen) anbieten oder der Rechnung
direkt einen Überweisungsträger beilegen.
6. Organisieren Sie Ihre Buchhaltung
Um zu wissen, bis wann Ihre Kunden zahlen sollen, und wie viel sie
Ihnen schulden, müssen Sie Ihre Buchhaltung sehr
genau führen. Nur so können Sie bei
säumigen Schuldnern frühzeitig Maßnahmen ergreifen,
um an Ihr Geld zu kommen.
7. Zahlungserinnerung
Oft lassen Kunden Zahlungstermine nicht mutwillig verstreichen.
Häufig genug kommt es vor, dass Rechnungen
einfach vergessen werden. Ist die
vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen, schicken Sie Ihren Kunden
deshalb zunächst ein freundliches Erinnerungsschreiben.
8. Verzugszinsen fordern
Hält ein Kunde das
vereinbarte Zahlungsziel nicht ein, dürfen Sie ihm
eine Mahnung schicken und darin Verzugszinsen fordern. Diese betragen:
- 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn Ihr Kunde Verbraucher
ist;
- 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn er Unternehmer
ist
(§ 288 BGB).
Zur Zeit liegt der Basiszinssatz bei 1,22 % p.a.. Sie dürfen also
6,22 % p.a. von Verbrauchern bzw. 9,22 % p.a. von
Unternehmern verlangen.
Beachten Sie: Wenn Sie auf Ihrer Rechnung kein
Zahlungsziel angeben, gerät Ihr Kunde
automatisch nach 30 Tagen in Verzug. Bei privaten Kunden
müssen Sie diese allerdings vorher auf die Folgen hinweisen (Quelle:
Gründer-Berater/vnr.de).
Seitenanfang
Schwarzarbeitsgesetz:
Handwerkerrechnungen
Das neue Schwarzarbeitsgesetz, das seit 01.08.2004 in Kraft
getreten ist, birgt einige Fallstricke für Unternehmer und Kunden,
die bislang kaum bekannt sind. Wer die Rechnungsstellung verzögert
oder ohne Rechnung bar kassiert, riskiert bis zu 5.000 € Bußgeld.
Als Bauunternehmer oder Handwerker müssen Sie Ihrem Kunden innerhalb
von 6 Monaten eine Rechnung ausstellen, wenn Sie Arbeiten an einem
Haus oder Grundstück durchführen. Das gilt auch, wenn Ihr Kunde
Verbraucher, also kein Unternehmer ist.
Selbst wenn der Kunde Verbraucher ist, muss er die Rechnung 2 Jahre
lang aufbewahren. Tut er das nicht, riskiert er eine Geldbuße bis
500 €. Darauf sollten Sie Ihre Kunden hinweisen.
Seitenanfang
E-Mail-Marketing
Mit E-Mails können Kunden gezielt (z.B. entsprechend ihren
Interessen, die Sie vorab angeben), schnell und kostengünstig
angesprochen werden.
Wie Sie die Vorteile des E-Mail-Marketing für Ihre Werbung optimal
nutzen, verrät der aktuelle "Sonderdruck E-Mail-Marketing" der
Absolit Dr. Schwarz Consulting, einer auf E-Mail-Marketing
spezialisierten Unternehmensberatung. Auf 52 Seiten verraten 22
E-Mail-Experten Tipps aus ihrer Praxis. Unter anderem erfahren Sie
von einem Hersteller von Spam-Filtern, was Sie beim Erstellen von
Werbe-Mails beachten müssen, damit sie nicht als unerwünschte
Werbung eingestuft und vom Empfänger abgeblockt werden. Außerdem
erhalten Sie Tipps, mit denen Sie Ihre E-Mails noch interessanter
gestalten und somit die Aufmerksamkeit erhöhen.
Den "Sonderdruck E-Mail-Marketing" können Sie kostenlos von der
Internet-Seite www.absolit.de herunterladen.
Seitenanfang
5 Tipps für eine erfolgreiche
Pressemitteilung
Denken Sie daran: Redaktionen werden täglich mit Mitteilungen
aller Art überhäuft. Gut geschriebene Pressemitteilungen sind
deshalb unverzichtbar für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit.
1) Die Schlagzeile weckt Appetit! Schreiben Sie in Kurzform, worum
es geht. Schlagzeilen müssen sich dabei nicht immer an die Grammatik
halten!
2) Das Wichtigste steht im ersten Satz! Im ersten Satz ist der
eigentliche Nachrichtenwert enthalten, also das, was Ihre Mitteilung
an Neuem bietet.
3) Sprachebene und journalistischen Stil berücksichtigen! Wichtig
sind kurze, gut verständliche Sätze. Benutzen Sie keine internen
oder Fachbegriffe!
4) Die Pressemitteilung ist höchstens eine Din-A4-Seite lang!
5) Nur ein Fax oder E-Mail erweckt den Eindruck von Aktualität.
Alles, was per Post kommt, kann warten!
Seitenanfang
|